Deutschland – moderne Justiz nach 2020

Jeder Bundesbürger hat sich so zu verhalten, wie er selbst von seinen Mitmenschen behandelt, beachtet und geachtet werden will. Würdevoll, respektvoll, ehrlich!  © Lothar Strenge

Dieser Satz sollte schon in den Grundschulen gelehrt und gelernt werden, von allen Schülern, es gibt keine Ausnahmen, weil er auch im Grundgesetz stehen muss und wird. Zusatzartikel zu Artikel 1 (4), GG. Jeder Politiker, jeder Bundesbürger, sollte sich diesen Satz hinter die Ohren schreiben.

Das Grundgesetz ist ein idealistisches, kein realistisches Grundgesetz. Am Realismus müssen wir noch gewaltig arbeiten um auch den ärmeren Teil der Bevölkerung, 20 Prozent, etwas mehr Gerechtigkeit zu garantieren. Versprechen reicht nicht.

Entwertung des GG.

Das Grundgesetz, besser zwei Artikel, Art. 1 und Art. 3,  welche von der eigenen Verfassungsbehörde, hier Bundesverfassungsgericht, als „weitgehend verfassungsgemäß“ betrachtet werden, sind nichts wert. Oder besser gesagt, die Verfassungsrichter sind nicht fähig dem Gesetz Respekt zu verschaffen. Zum Beispiel die Entscheidung über den Rundfunkbeitrag (Veröffentlichung am 18.07.2018), den deutsche Politiker in ihrer intellektuellen Unfähigkeit so getroffen haben. Dieser Rundfunkbeitrag, der per Haushaltsbeitrag erhoben wird und für 41.304.000 Haushalte gilt (2017), egal ob eine Person oder mehrere Personen im Haushalt sind. Damit werden 41.304.000 Bundesbürger zur Abgabe verpflichtet, die anderen 41 Mio. Bundesbürger, ob Baby oder Greis, kommen ohne Zahlung davon. Das bedeutet, mindestens 20 Millionen Bundesbürger ab 4 Jahre konsumieren die Rundfunk- und Fernsehsender, zahlen aber nicht. Das ist eindeutig ungerecht, geht also nicht konform mit der Aussage, „alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Besser wäre, die Rundfunkgebühren aus dem großen Steuertopf zu nehmen, dann sind ausnahmslos alle betroffen, weil jeder zumindest Umsatzsteuer zahlt, sogar das Baby (in Vertretung der Mutter, wenn sie Alete oder Hipp kauft).

Je besser und aussagefähiger ein Gesetzestext ist, desto besser funktioniert die Gesellschaft. Der Idealfall wäre, für jeden Streifall unter uns Menschen müsste es einen kurzen Gesetzestext geben. Jeder Bürger müsste dann nur das Gesetz und die Ergänzungen durchlesen und es gäbe keine Streitigkeiten mehr unter uns. Da das aber nicht geht, weil wir ja nicht vorhersehen können über was alles sich Menschen streiten, müssen wir mit jedem gerechten Urteil das bestehende Gesetz ergänzen. Dieses wird dann durch eine regelmäßige Internetabstimmung ergänzt. Anschließend wird es im Bundestag noch einmal von allen Abgeordneten diskutiert wegen der praktischen Anwendung und was es alles sonst noch für Überlegungen gibt.

Ein Gesetz hat also ein Grundgerüst, wie bisher auch, wird dann aber mit den Jahren vollkommener, weil es durch erledigte logische Urteile ergänzt wird. Ein Streithansel, und davon haben wir in Deutschland reichlich, liest sich zuerst einmal das vollständige Gesetz mit Ergänzungen durch, bevor er überhaupt eine Anklage erhebt. Das ist Pflicht. Wenn er sich nicht selbst befähigt fühlt vor Gericht selbst aufzutreten, geht er zum Anwalt um sich helfen zu lassen. Prozesskostenhilfe wird abgeschafft weil ich davon ausgehe, dass in 20 Jahren jeder Bundesbürger befähigt ist sein Handeln auch objektiv zu beurteilen. Da es aber in 20 Jahren noch Benachteiligte gibt, müssen sie nur beim Amtgericht einen Antrag stellen, persönlich, damit die Jury aus drei Fachleuten entscheidet ob es gerecht ist.

Das Rechtsberatungsgesetz wird nach  Einführung einer Verhaltens- und Arbeitsrichtlinie ab 2021/25 für alle Richter, Anwälte, Gerichtsbedienstete und Bürger, abgeschafft. Jeder ist verpflichtet, sich selbst vor Gericht zu vertreten. Kann er das nicht, darf er sich zwar helfen lassen von einem anderen Bürger oder einem Anwalt, muss aber trotzdem vor Gericht immer anwesend sein. Bei Firmen ist es ähnlich. Zuerst muss der Firmeninhaber von größeren Firmen oder der Geschäftsführer sein Anliegen vortragen. Erst dann darf er sich durch Anwälte helfen lassen. Diese Arbeitsweise erzeugt mit den Jahren eine unaufgeregte Ehrlichkeit unter uns Bürger. Dauert eine Generation, also 20 Jahre, und die Streitigkeiten reduzieren sich auf heute gerechnet unter 20 Prozent Gerichtszeit.

Vor jedem Gerichtsgang fragt sich jeder Bundesbürger nach dem von mir formulierten Ethikgrundsatz:   „Jeder Bundesbürger hat sich so zu verhalten, wie er selbst von seinen Mitmenschen behandelt, beachtet und geachtet werden will. Würdevoll, respektvoll, ehrlich.“

Hat er Zweifel an seinem eigenen Verhalten, sollte er freiwillig keinen Prozeß anstrengen, weil ihm später bei massivem Fehlverhalten die gesamten Kosten auferlegt werden können. Deutsche Anwälte arbeiten in der heutigen Zeit zum Teil ohne jede ethische Grundlage und moralischen Ansatz. Sie fragen ihren Auftraggeber, Klienten nicht: „Ist das alles ehrlich was du mir sagst oder hat die Gegenseite berechtigte Forderungen durch eigenes Fehlverhalten?“

Amtsrichter erkennen zu oft die Gesamtsituation nicht und sind hier total überfordert. Sie entscheiden wegen ihrer wenigen Fachkenntnisse aus dem Bauch heraus, und schon ist ein Fehlurteil fabriziert. Durch ihre richterliche Unabhängigkeit, Grundgesetz, Art. 97, bleibt dann dieses Fehlurteil auf immer bestehen. Das muss umgehend geändert werden. Da unsere Politiker zu dieser Veränderung nicht fähig sind, alle, müssen wir es selbst entscheiden und alle abwählen. Es gibt keine andere Möglichkeit, weil Deutschland immer mehr den Anschluss an die Zukunft verliert.

Deutschland ist bisher eine Selbstbedienungsdemokratie – mehr noch ein Selbstbedienungsladen für Reiche und einflußreiche Mitbürger, die Berufsbezeichnungen lasse ich jetzt mal alle weg. Jetzt sollten sich die Ärmeren bedienen dürfen. Deshalb mein Buch:  „Jetzt regieren wir uns selbst, ohne die politischen Parteien.“

Es sind unendlich viele Dinge, die in Deutschland schieflaufen, weil die Politik und die damit verbundenen Führungspersonen in allen unseren Verwaltungen keine Ahnung haben wie Deutschlands Zukunft aussehen soll. Die Masse dieser Personen denkt nur an sich und die damit verbundenen Einflüsse und Einkünfte. Es wird nur verwaltet.

Da Menschen Fehler machen, auch Richter, muss in der Zukunft jedes Gerichtsurteil hinterfragt werden können.

Das geschieht demnächst durch die „Fünf Weisen“, ein Quintett von ausgesuchten Persönlichkeiten, die mit ihrem Fachwissen Gerichtsurteile hinterfragen und verändern dürfen. Ebenso die Entscheidungen verschiedener Staatsanwaltschaften, wenn ermittelt werden soll. Gibt es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ermittlungen, werden die „Fünf Weisen“ angesprochen, die sich per Internet kurzschließen und den Staatsanwalt oder die Staatsanwaltschaft bestätigen oder widersprechen.

Wir brauchen eine absolute Demokratie, im GG verankert mit der Maxime, keine links- wie rechtspolitischen Experimente. Wir müssen als basisdemokratisches Volk der demokratischen Mitte selbst und direkt entscheiden. Das Volk muss lernen, die eigene Demokratie selbst zu führen. Als Übergang dürfen die politischen Parteien bis 2030 noch mitarbeiten. Alle, jeweils mit ihrem letzten prozentualen Wähleranteil. Dieses ist dann der Übergang zur permanten Volksabstimmung, Volksherrschaft, was schon längst hätte passieren müssen. Jeder Bundesbürger hat die Verantwortung für alle Bürger, auch für die, die vermögender sind als er selbst. Neid war schon immer der schlechteste Ratgeber.

Als Beispiel: Das Baurecht muss für alle Deutschen gleich sein. Es kann nicht angehen, dass ein Bürger wenn er umzieht, in der anderen Gemeinde 200 Kilometer weiter ein anderes Baurecht vorfindet. Das sind alles Schrottvorschriften, die endlich geändert werden müssen. Es kann nur wenige Ausnahmen geben, wenn zum Beispiel das Gelände es erfordert in der Nähe von Naturschutzgebieten, etc.

Artikel 16 (2)

Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Dieser eine Satz wird in Deutschland oftmals falsch ausgelegt. Das deutsche Anwälte uns bewußt alle Afghanen als politisch Verfolgte verkaufen kann ich noch verstehen, sie verdienen prächtig an jeden einzelnen Afghanen der bei hier auftaucht. Das aber unsere politischen Parteien wie die GRÜNEN, DIE LINKEN, viele in der SPD, FDP und auch in der CDU/CSU dieser Meinung sind, ist hinterlistig.

Das GG muss dahingehend geändert werden, dass jeder Antragsteller beweisen muss, dass er Verfolgter ist. Da Afghanistan bis ins 18. Jahrhundert viele Jahrhunderte Chorasan hieß und seit Jahrhunderten eine Paschtunen Stammesherrschaft existiert, ebenso permanente Glaubenskriege das Land seit eh und je zerteilen, sollten Glaubenskriege als grundsätzlich nicht unter das Grundgesetz 16 (2) fallen. Ebenso verhält es sich jetzt in Syrien und dem Irak, wie auch dem Iran. Alles Glaubenskriege, die wir nicht zu verantworten haben. Im Iran die Menschen selbst, im Irak die Amis, in Syrien die Briten und Franzosen. Natürlich auch die Amis durch ihre Golfkriege, wer will das bezweifeln. Die Gründe dazu kann jeder googeln, ich muss sie hier nicht noch extra nennen. Habe ich schon mehrfach auf meinen anderen Homepages getan.

Wir müssen endlich anfangen an uns selbst zu denken, an unsere bedürftigen Mitbürger, die ärmer sind als so mancher eingereiste Syrer mit Handy und 10.000 Dollar in der Hosentasche. Viele Rentner haben 40 Jahre und länger durchgehend gearbeitet und bekommen trotzdem nur 800 oder 900 Euro Rente. Ebenso die Obdachlosen. Da macht sich kein GRÜNER Gedanken, warum der auf der Staße liegt.

Artikel 21, GG

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

Seit Beginn der BRD, 1949, ist die konkrete und vollständige Mitarbeit des Bundesbürgers ignoriert worden, weil gleich die Parteien das Heft in die Hand nahmen und die Alliierten es zuließen. Damit war der Bundesbürger nicht einmal Mitinitiator, er war nur Mitläufer.

Deshalb müssen wir das Grundgesetz auch etwas umschreiben. Unter Punkt 1, Art. 21, GG, sollte es in der Zukunft heißen: „Die politische Willensbildung Deutschlands geht ausschließlich vom Volk aus. Die bisherige Alleinherrschaft der politischen Parteien ist nicht mehr erlaubt. Parteien müssen bis 2030 aufgelöst sein. Neugründungen sind verboten. Massenveranstaltungen zur Gründung von politischen Parteien sind verboten. Gesetzeswidriges Verhalten wird mit Hochverrat bestraft. Tötliche Gewalttaten in diesem Zusammenhang werden mit dem Tode bestraft.“

Es müssen in der Zukunft 10.000 Abgeordnete für die festgelegten 10.000 Wahlkreise gesucht und gewählt werden. Alles in Eigenregie des Volkes. Bestehende bisherige politische Parteien haben nur beratende Funktionen wegen der Einmaligkeit bei der Umstellung der Demokratie auf permanenter Volksabstimmung.“

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

Ich muss Ihnen als Leser folgende Text zumuten, wie sonst sollten Sie wissen, wie verfahren und katastrophal unsere deutsche Justiz und viele Verwaltungen wirklich sind.

Helmut Kramer ist ein deutscher Jurist und Rechtshistoriker, der zuletzt bei seiner Pensionierung 1995 als Richter am Oberlandesgericht Braunschweig und beim niedersächsischen Justizministerium tätig war.

Text: Helmut Kramer

Alles mit rechten Dingen?

Zur Entstehungsgeschichte und zum Missbrauch des „Rechtsberatungsmissbrauchgesetzes“ von 1935

Veröffentlicht in: Kritische Justiz, Heft 4/2000

58 Jahre nach dem Ende der NS-Herrschaft und nachdem man die braune Vorgeschichte längst zu den Akten gelegt glaubte, sieht sich die deutsche Justiz und die Rechtspolitik mit einem besonders bemerkenswerten Erbe der Jahre 1933-1945 konfrontiert.

Worum geht es: Darf der Rechtsstaat es seinen Bürgern verwehren, Freunde, Nachbarn oder Selbsthilfegruppen um Rat zu bitten, wenn sie Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen, vielleicht sogar Opfer justizförmigen Unrechts werden? Die Frage erscheint absurd. Tatsächlich gibt es ein solches Verbot nirgendwo auf der Welt – mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland. Deutschland ist der einzige Staat, in dem es den Bürgern nicht erlaubt ist, in Rechtsdingen Freundes- oder Nachbarschaftshilfe in Anspruch zu nehmen. Tun sie dies doch, so werden zwar nicht sie bestraft, wohl aber die Ratgeber, gleichwie ob sie unentgeltlich oder kommerziell gehandelt haben. So steht es im Rechtsberatungsgesetz vom 13.12.1935.

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Verbot der altruistischen Rechtsberatung  sind bislang von den meisten Gerichten mit dem abstrakten Hinweis auf die Schutzzwecke des RBerG abgeschmettert worden. Im Vordergrund soll der „Schutz der Rechtsuchenden vor unsachgemäßer Rechtsberatung“ stehen. Was aber – an altruistischer Nachbarschaftshilfe – müsste der Rechtsstaat dann alles verbieten, wenn es um den Schutz vor der Inanspruchnahme von mit Gefahren verbundener Hilfe geht! Man denke etwa an elektrische Installationen, Autoreparaturen u. a. gefahrenträchtige handwerkliche Verrichtungen. Gibt es etwa einen gesetzlichen oder richterlichen Schutz des Verbrauchers vor unqualifizierten, ja mitunter geradezu kriminell vorgehenden unseriösen, auf hohe Provisionen ausgehenden Finanzberatern und die hinter ihnen stehenden Banken? Weil es diesen Schutz nicht gibt, sind an die 300.000 Bürger um ihre meist mühselig zusammengebrachten Ersparnisse gebracht worden. Der Bundesgerichtshof hat nicht einmal von den rechtlich vorhandenen Möglichkeiten Gebrauch gemacht, um den von den Vermittlern hereingelegten Käufern von nicht zu vermietenden Eigentumswohnungen (sog. Schrottwohnungen) zu helfen, obwohl das Zusammenwirken von Vermittlern und Banken auf der Hand lag. Dazu muss man allerdings wissen, dass die Richter des betreffenden BGH-Senats eng mit dem Finanzgewerbe verbunden sind, einschließlich wirtschaftlich interessanter Treuhandverträge und Referententätigkeiten.

Doch es bleibt dabei: Im Unterschied zu manchen weitaus gefahrenträchtigeren Beratungsbereichen, bei denen eine gewisse Kontrolle im Interesse des Bürgers durchaus diskutabel erscheint, bleibt ausgerechnet die altruistische Rechtsberatung weiterhin verboten. Dieselben Politiker und Juristen, die unermüdlich Selbstverantwortung und Deregulierung predigen, halten an der Bevormundung des auf unentgeltlichen Rechtsrat angewiesenen Bürgers durch das RBerG fest.

Dabei ist das Bedürfnis nach einer leicht zugänglichen Rechtsberatung, durch altruistisch handelnde Bürger, aber auch durch Selbsthilfegruppen und gemeinnützige Verbände heute größer denn je. Wer sich als kritisch reflektierender Jurist in unserer Gesellschaft, und nicht nur unter Seinesgleichen, mit offenen Ohren bewegt, kann nicht überhören: Mit der Teilhabe des Bürgers am Recht ist nicht alles zum Besten gestellt. Die Diskriminierung der altruistischen Rechtsberatung beschreibt sogar nur einen kleinen Teil der drastischen Unterversorgung großer Bevölkerungsgruppen im Rechtsbereich. Angesichts der sprunghaften Zunahme der zugelassenen Rechtsanwälte (zur Zeit ungefähr 135.000) ist das auf den ersten Blick eine überraschende Feststellung. Weil die Mandate sich in manchen Rechtsbereichen (u. a. Recht der Sozialhilfe, Sozialversicherungsrecht usw.) aber für den Anwalt nicht „rechnen“, finden die Leute in solchen Rechtskonflikten aber meist keinen zu engagiertem Einsatz bereiten Anwalt. Das Ergebnis („weil du arm bist, kriegst du weniger Recht“) ist zwar grundsätzlich nichts Neues. Neu ist aber die Verrechtlichung von immer mehr Lebensbereichen von existentieller Bedeutung.

Leider kümmern sich die verantwortlichen Juristen auch nicht darum, ob der von der Anwaltschaft proklamierte hohe berufsethische Anspruch immer mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Zwar gibt es Rechtsanwälte, die sich auch für wenig zahlungskräftige Mandanten aufreiben. Das ist aber nur eine ganz kleine Minderheit. Andere Anwälte machen sich bei „kleinen Mandaten“ die Sache oftmals sehr leicht, mit oberflächlichen, aus wenigen Sätzen bestehenden Schriftsätzen, in denen sich bei schiefer Rechtsdarstellung gelegentlich nicht einmal der tatsächliche Sachverhalt wiederfindet. Die Möglichkeit, den nachlässig arbeitenden Rechtsanwalt regresspflichtig zu machen, steht meist nur auf dem Papier. Wenn der Anwalt nicht ganz eindeutige Regeln, wie z. B. Fristvorschriften u. dergl., verletzt hat, sind Schadensersatzansprüche erfahrungsgemäß aussichtslos. Hier würde nur eine intensivere Standesaufsicht Abhilfe bringen. Doch drücken die Anwaltskammern aus falsch verstandener Kollegialität bei noch so großer Nachlässigkeit beide Augen zu, wenn es nicht gerade um die Veruntreuung von Mandantengeldern geht (übrigens habe ich selbst dann übergroße Milde gegenüber kriminellen Anwälten beobachtet, sei es aus Mitleid, sei es, weil die Ehrengerichte oder Strafgerichte angesichts einer trickreichen Verteidigung wohl den Weg der größten Bequemlichkeit bevorzugen).

Auch die Qualität der Justiz selbst ist nicht mehr über jeden Zweifel erhaben. Das hat zum Teil mit der Überlastung der Gerichte zu tun. Vor allem die zunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten – man denke nur an die vielen Kündigungsschutzklagen im Gefolge der „Freisetzung“ von Arbeitskräften – haben zu einem Ansteigen der Prozesse geführt. Die Ware Recht ist allgemein zu einem knappen Gut geworden. Angesichts mancher unverständlicher Entscheidungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften fragt man sich allerdings nach dem Grad der Professionalität und dem richterlichen Selbstverständnis, das hinter solchen Entscheidungen steht. Mitunter produzieren Staatsanwälte und Richter, die ihre wirkliche oder angebliche Arbeitsüberlastung so beredt beklagen, diese Überlastung selbst. Dies lässt sich mit mehr als nur vereinzelten Beispielen belegen. So etwa durch allzu forsches Vorgehen mancher Staatsanwälte in Bagatellsachen – im Unterschied zu mitunter geringem Engagement gegenüber der Wirtschaftskriminalität – oder durch flüchtige Bearbeitung provozierte Einlegung von Rechtsmitteln, wobei nicht alle Rechtsmittelgerichte sorgfältiger als die erste Instanz verfahren.

Wer im Glashaus sitzt …

Die Rechtsanwälte und anderen Apologeten des RBerG werfen ihre gegen die altruistische Rechtsberatung gerichteten Angriffe aus dem Glashaus heraus: Die an Oberflächlichkeit kaum zu überbietende Art, in der Gerichte und Rechtsanwaltskammern mit dem RBerG umgegangen sind, spricht nicht gerade für die Annahme einer haushohen Überlegenheit der Juristen über den Nichtjuristen, der zwar nicht Jura studiert, aber als engagierter Bürger und Demokrat mit kritischem Blick auf die Rechtspraxis juristische Erfahrung gesammelt hat. Was die Juristenausbildung den angehenden Juristen an technokratischem Wissen vermittelt hat, ohne sie zugleich im kritischem Hinterfragen ihrer Methode einzuüben, beeinträchtigt mitunter ihre Fähigkeit, ihnen ungewohnte Lebenssachverhalte unvoreingenommen zu beurteilen.

Dichtung und Wahrheit – Die Entstehungsgeschichte des RBerG

Es ist schon merkwürdig: einerseits gelten wir Deutschen als besonders gesetzesgläubig. Andererseits hat uns die Entstehung unserer Gesetzesbücher nie besonders interessiert. An den Ursprung des RBerG hat bislang kein einziger unserer vielen hochdotierten Ordinarien für Rechtsgeschichte einen Gedanken verschwendet. Dabei ist die Entstehungsgeschichte des „Gesetzes zur Verhütung von Missbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung“ vom 13.12.1935 (RG Bl. 1935 I S. 1478) besonders interessant.

Die meisten Juristen sehen in ihrer geschichtslosen Vorstellungswelt das RBerG bereits dadurch als von nationalsozialistischem Gedankengut als entsorgt an, dass eine in der 1. Ausführungsverordnung enthaltene antisemitische Vorschrift (§ 5: „Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt“) inzwischen aufgehoben ist. Unbegründet sei die Annahme, das RBerG habe eine ausgesprochen nationalsozialistische Tendenz oder es handele sich überhaupt um ein Gesetz politischer Natur (Chemnitz/Johnigk, RBerG, 11. Aufl. 2003, S. 11). Nach Rechtsanwalt Felix Busse, früher Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, greift sogar „tief unter die Gürtellinie“, wer das Gesetz als Relikt aus der NS-Zeit bezeichne (NJW 1999, S. 1084). Damit wird es schlicht für unzulässig erklärt, in die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes rechtsgeschichtliche Fakten einzubeziehen. Übrigens wählt der prominente Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Hamm genau die entgegengesetzte Methode, um nachzuweisen, dass dem Altbundeskanzler Helmut Kohl bitteres Unrecht geschehen sei, als man die Einstellung des Verfahrens im Parteispendenkomplex von der Zahlung einer Geldbuße abhängig gemacht habe, anstatt Kohl absolute Unschuld zu attestieren, denn: Der Untreueparagraph sei in der Nazi-Zeit entstanden. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 41, 378, 390) verengt die Entstehungsgeschichte des RBerG auf die offizielle, die Gesetzesziele unverfänglich darstellende Gesetzesbegründung – so als würden totalitäre Machthaber ihre inhumanen, rechtsstaatwidrigen Absichten stets lautstark an die große Glocke hängen.

Was die Urheber des Gesetzes außerhalb der offiziellen Rechtsbegründung selbst zu ihren Zielsetzungen gesagt haben, wird von den Apologeten des RBerG ignoriert. Keiner von ihnen scheint gelesen zu haben, was die hinter dem Gesetz stehenden nationalsozialistischen Juristen – der Gesetzentwurf war weitgehend in Parteilokalen vom Bund Nationalsozialistischer Juristen (BNSJ) erstellt worden (vergl. Raeke, Juristische Wochenschrift 1936, S. 1; König, RBerG, Bonn 1993, S. 92) – selbst zu den Gesetzeszwecken gesagt haben. Die „wissenschaftliche Nacht“ (Kleine-Kosack), die die mit dem Anwaltsrecht befassten Rechtswissenschaftler jahrzehntelang über das RBerG verhängt haben, verdunkelte auch die Rechtsgeschichte. Und so konnte die erst vor wenigen Jahren brüchig gewordene Legende von der unter Hitler sauber gebliebenen Justiz dem RBerG bis zuletzt zugute kommen.

Tatsächlich bildete das Rechtsberatungsmissbrauchgesetz den Schlussstein der mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 eingeleiteten Maßnahmen zur Vertreibung und „Unschädlichmachung“ der aus ihren Berufen verjagten jüdischen und sonst politisch missliebigen Juristen. Nachdem sie aus Justiz und Anwaltschaft „entfernt“ worden waren, war ihnen wenigstens die Möglichkeit gegeben, das erworbene Fachwissen durch – sei es unentgeltliche – Beratung von Gesinnungsgenossen und anderer Bürger anzuwenden. Diese Möglichkeit sollte durch das RBerG vom 13.12.1935 unterbunden werden – das Gesetz als Kampfinstrument gegen politisch nicht genehme Rechtsberatung. Dass letztlich die Ausschaltung von jüdischen und sonst politisch missliebigen Rechtsberatern und nicht die von „Winkeladvokaten“ ausgehende Gefahr der Anlass für das Gesetz war, ergibt sich aus zahlreichen (unveröffentlichten) Eingaben aus der „völkisch“ gesonnenen Anwaltschaft an Regierungsstellen (vergl. König, RBerG, S. 19): den aus ihren Ämtern und Berufen vertriebenen Juristen dürfe nicht der Weg in die nichtanwaltliche Rechtsbesorgung offen bleiben.

Ganz anders als die verschleiernde offizielle Gesetzesbegründung nahmen auch die offiziellen Vertreter der nationalsozialistischen Anwaltsorganisationen kein Blatt vor den Mund, um der Forderung nach Eliminierung der nicht zur „Volksgemeinschaft“ zählenden Juristen Nachdruck zu verleihen. Ganz offensichtlich ging es um jene „Kollegen“, die Hans Frank auf einer Tagung am 22. November 1935 als „unwürdige Elemente“ den Anwälten gleichstellte, „die als echte Juden in deutschen Gerichtssälen die Dekadenzjuristerei einer vergangenen Epoche fortführten und die deutschen Rechtsstätten zu Börsenplätzen ihres händlerischen Geistes zu erniedrigen versuchten“ (Hans Frank, Juristische Wochenschrift, 1935, S. 3449). Im Zuge der nationalsozialistischen Feindbekämpfung sollte die juristische Intelligenz als Faktor in einem Beruf mit ausgeprägtem Politikbezug von jeder Einflussnahme ausgeschaltet werden (vergl. auch Kramer, Kritische Justiz 2000, S. 602). Am Rechtsleben mitwirken durften nur noch die amtlich zugelassenen Juristen. Diese unterlagen ja der politischen Kontrolle durch die Standesaufsicht. Und in den „Richtlinien für die Ausübung des Anwaltsberufs“ vom 2.7.1934 hieß es: „wird ein Anwalt in die Notwendigkeit versetzt, einen Schädling am Volk oder Staat zu vertreten, so muss er dabei jederzeit die Belange des deutschen Volkes beachten“. Die verjagten Juristen galten als Staatsfeinde: „Es sind übrigens nicht die ehrlichen Rechtsbeistände, die durch das Gesetz betroffen werden, denn diese haben ja in der Rechtsfront ihren Platz gefunden, es sind vielmehr Volksschädlinge, die gerade eben diese ehrliche und korrekte Rechtsbeistandschaft aus ihren Reihen ausschaltet und verwirft, und diesen Leuten muss natürlich in weitestem Umfang das Handwerk gelegt werden.“ Diese Zielsetzung traf sich mit arbeitsmarktpolitischen Gründen. Die Entlassung der politisch unerwünschten Juristen brachte eine Entlastung des Stellenmarktes, mit der sich die Machthaber auch bei dem Juristennachwuchs anbiedern konnten (vgl. Kramer, KJ 2000, S. 603).

Nach der mit der verlogenen offiziellen Gesetzesbegründung von 1935 übereinstimmenden offiziellen Lesart von heute, die gleichfalls mit der Rechtswirklichkeit wenig zu tun hat, bezweckt das RBerG vor allem den Schutz des einzelnen Bürgers, dem Individuum. Auch dem stehen zahlreiche unmaskierte Verlautbarungen der NS-Funktionäre entgegen. Gerade die obersten Funktionäre der NS-Anwaltschaft predigten den Grundsatz „Du bist nichts, Dein Volk ist alles“. So distanzierte sich einer der ranghöchsten Funktionäre der NS-Anwaltschaft Erwin Noack vom Schutz des einzelnen Bürgers durch das Recht: „Der Liberalismus führte Staat, Gesellschaft und Wirtschaft ganz auf den Einzelmenschen, auf das Individuum zurück. Der Einzelmensch war der Ausgangspunkt aller Betrachtungen; (… ) in ungehemmter Rücksichtnahme auf die Interessen der Gemeinschaft; dass der Einzelmensch der Ausgangspunkt aller Betrachtungen sei, (ist) ein Grundsatz, der dem Wesen eines jeden Ariertums widerspricht. (…) Der Gesetzgeber nimmt nicht mehr auf die Belange des Einzelmenschen Rücksicht. …Wir haben durch unseren Führer die liberalistisch-egoistische Idee der Vergangenheit überwunden. Wir konnten aufgrund der Tatsache, dass die Rechtsbetreuung einen Vertrauensberuf darstellt, der in die innerste Seele des Volkes dringt, dazu gelangen.“ (Rechtsanwalt Prof. Dr. Erwin Noack, JW 1936, S. 32 f).

Solche Worte sollten den Verteidigern des RBerG in den Ohren klingen. Juristen sind, selbst wenn sie längst widerlegt sind, aber um Argumente nicht verlegen. In Kenntnis der offenherzigen Verlautbarungen der NS-Juristen argumentieren sie jetzt vielleicht ja so: „Die Nationalsozialisten haben ein richtiges Gesetz mit falscher Begründung erlassen. Wir bundesdeutschen Juristen haben aber das Gesetz mit richtiger Begründung übernommen.“ Auch hier genügt es, die NS-Juristen selbst zu Wort kommen zu lassen. Für sie war das am 13.12.1935 verkündete Gesetz ein „Gesetzgebungswerk, das im marxistischen-liberalistischen Parteienstaat eine völlige Unmöglichkeit gewesen wäre, das nur auf dem festen Boden nationalsozialistischer und berufsständischer Weltanschauung entstehen konnte und in jahrelanger Arbeit vorbereitet wurde unter dem Bund „National-Sozialistischer Deutscher Juristen“ (Raeke, Dienst am Recht, jw 1936, S. 1). Ähnlich äußerte sich Ministerialrat im Reichsjustizministerium Dr. Martin Jonas. Auch für ihn war „der Versuch der Änderung (des liberalen Grundsatzes der Gewerbefreiheit. (Anm. H. K.) im parlamentarischen Zeitalter ein vergebliches Unterfangen. Auch hier hat erst der Umbruch den Weg zu einer neuen gesunden Entwicklung freigemacht“ (Jonas, Deutsche Justiz 1935, S. 1817).

Verschärfung des Gesetzes im Jahre 1980

Nicht nur das Gesetz selbst ist ein typisches Produkt des Nationalsozialismus. Auch die rigoros ausufernde Anwendungspraxis ist – gegen zurückhaltende Stimmen aus dem RJM – von nationalsozialistischen Juristen begründet worden (Näheres dazu vgl. Kramer KJ 2000, S. 605). Diese Rechtsprechung des nationalsozialistischen Reichsgerichts (Urteil vom 9.8.1938, RGSt 72, 313) hat der Bundesgerichtshof unkritisch übernommen und zur „herrschenden Meinung“ erklärt.

Nicht einmal damit hat sich die Anwaltslobby zufrieden gegeben: Auf ihr Betreiben hin hat der Bundestag im Jahre 1980 die Möglichkeit abgeschafft, für die unentgeltliche Rechtsberatung eine Erlaubnis zu beantragen, also ein absolutes Verbot der altruistischen Rechtsberatung beschlossen – ein wohl einmaliger Fall, in dem der demokratischer Gesetzgeber ein NS-Gesetz noch verschärft hat (vgl. Kramer, KJ 2000, S. 606). Das Gesetz von 1935 hatte – mit Ausnahme der Juden – wenigstens theoretisch die Möglichkeit der Erlaubniserteilung für jeden Bürger vorgesehen.

Die Umstände, unter denen die „Gesetzesreform“ 1980 stattfand, erfordern nahezu kriminalistischen Spürsinn. Die mit dem Gesetzentwurf befassten Juristen scheinen sich der Fragwürdigkeit des absoluten Verbots ausgerechnet der altruistischen Rechtsberatung – für die kommerzielle Rechtsberatung sind weiterhin teilweise Erlaubnisse vorgesehen – bewusst gewesen zu sein. Mehrere Eigentümlichkeiten des Gesetzgebungsverfahrens deuten auf eine Verschleierungs- und Täuschungsabsicht hin:

Man wählte eine Gesetzesformulierung, aus der sich die Einführung eines absoluten Verbots für die unentgeltliche Rechtsberatung erst bei sehr gründlichem Lesen und Nachdenken erschließt. Wollte man die Kontrolle durch kritische Abgeordnete und durch eine demokratische Öffentlichkeit unterlaufen? Befremdlicherweise fehlt im dem Gesetz von 1980 das Wort „nur“ (in dem Gesetz von 1935 hieß es noch: „Die Erlaubnis darf nur erteilt werden“). Auch die in der Hand der Lobbyisten liegende Kommentarliteratur vermeidet geflissentlich eine deutliche Klarstellung, spricht dunkel und unvollständig von einer „Schließung des Berufs des Rechtsbeistandes“ und umkreist die peinliche Rechtsfolge – absolutes Verbot der unentgeltlichen Rechtsberatung, keine Erlaubnismöglichkeit – mit einem verbalen Eiertanz. Noch immer fallen selbst Rechtsmittelgerichte auf den undeutlichen Gesetzestext herein und halten wegen altruistischer Rechtsberatung belangten Bürgern vor, sie hätten es versäumt, eine Erlaubnis zu beantragen (so Beschlüsse des LG Bonn vom 31.10.2000 und des KG Berlin vom 20.11.2000).

Verdacht erregt auch, dass die bedeutsame Neuregelung nicht als Änderung des RBerG in den Bundestag eingebracht worden ist, sondern – als sog. Artikelgesetz – unauffällig im Anhang des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BGBl. I, S. 1503) untergebracht wurde; die bedeutsamste Regelung also nicht als selbständiges Gesetz, sondern im Anhang eines Gesetzes mit zweitrangigem, nämlich gebührenrechtlichem Inhalt!

Nicht weniger merkwürdig: Die Neuregelung wurde erst zu einer Zeit nach Beratung im Rechtsausschuss des Bundestages in den Entwurf jenes Fünften Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsgebührenordnung eingeschmuggelt, ohne dass die Einbeziehung des ungleich bedeutsameren Rechtsberatungsgesetzes im Titel des Gesetzentwurfs zum Ausdruck gebracht wurde. Das merkwürdige Gesetzesgemisch wurde vom Deutschen Bundestag zu später Abendstunde ohne Aussprache verabschiedet. Dass es noch bedeutendere Fälle einer Rechtsänderung durch die „gesetzgeberische Hintertür“ gibt (vgl. u. a. Ingo Müller, Furchtbare Juristen, München 1986, S. 246 f; Kramer, in: Wolfram Wette/Gerd R. Ueberschär, Hg., Kriegsverbrechen im 20. Jahrhundert, S. 493 ff), beruhigt nicht, sondern sollte dazu ermuntern, dem Gesetzgeber auch bei seinem Procedere genauer auf die Finger zu schauen.

Fazit:

Das RBerG wurzelt nicht nur zeitlich im NS-Staat. Auch ein großer Teil seines Inhalts verdankt seine Entstehung der NS-Ideologie. Als wohl einziges von den 1.973 antisemitischen Gesetzen und Rechtsverordnungen der Jahre 1933-1945 ist das RBerG noch heute in Kraft. Seine Geschichte ist vom Anfang (1935) bis zum hoffentlich alsbaldigen Ende eine Geschichte der Verschleierungen und Unredlichkeiten. Alle Versuche zur Ehrenrettung dieses auch rechtstechnisch missglückten und nicht praktikablen Gesetzes sind gescheitert. Derselbe Staat, dieselbe Justiz, die sich den Kampf gegen Antisemitismus und Rechtsradikalismus auf ihre Fahnen geschrieben haben, tun sich schwer, das nationalsozialistische RBerG aufzuheben und durch eine komplette Neuregelung mit liberalem Inhalt zu ersetzen.

Erst in der letzten Zeit ist einiges in Bewegung geraten. Die Berliner Regierungskoalition hat in ihrer Koalitionsvereinbarung von 2002 eine Reform des RBerG beschlossen. Das BVerfG wird voraussichtlich im Jahre 2004 über das Verbot der unentgeltlichen Rechtsberatung entscheiden. Und das BVerwG in Leipzig hat zu einem Teil des RBerG wörtlich ausgeführt: „Die rechtliche Bewältigung dieses Vorgangs kann nicht mehr auf der Grundlage einer vor mehr als einem halben Jahrhundert unter einem mit heutigem rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarendem Rechtssystem erlassenen Rechtsverordnung erfolgen, sondern bedarf der Bewertung durch den Gesetzgeber“ (BVerwG NJW 2003, 2769). Was das BVerwG hier zur 5. Ausführungsverordnung des RBerG gesagt hat, lässt sich getrost auf das gesamte Gesetz beziehen. Ende Text Kramer.

Total korruptes Verhalten zu vieler Behörden und Firmen macht Deutschland kaputt, warum machen diese Menschen das?

Folgenden Text sollten Sie mit Bedacht lesen und überlegen, ob Sie nicht gemeinsam mit mir diesem kriminellen Treiben deutscher Behörden und Kreistagsabgeordneten ein Ende machen wollen. Wer so arbeitet, gehört für viele Jahre ins Gefängnis und morgens vor dem Frühstüch 10 Schläge auf die Fußsohlen.

Ethische Grundregeln sind alleine deshalb wichtig und spätestens mit der nächsten Legislaturperiode 2021 bis 2025 einzuführen, weil ich diese Tage, Spätsommer 2017, erst den Fall Margit Herbst, Veterinärmedizinerin, durch Zufall im Fernsehen, spätabends, sah.

Ein ältere Dame, die als Fleischhygienetierärztin für den Kreis Segeberg tätig war und 1990 bei einer Lebenduntersuchung der angelieferten Rinder mehrere BSE-Verdachtsfälle ihren Vorgesetzten meldete, sie also ihre Pflicht erfüllte, die weiteren Abläufe waren Aufgabe und Verpflichtung ihrer Vorgesetzten und des Kreistags, die Abgeordneten des Kreistags oder ein Beauftragter der Kreistagsabgeordneten hätte informiert werden müssen, weil wir als Volk immer das Recht haben informiert sein zu müssen. Hier entstand der erste große Fehler der Vorgesetzten von Frau Herbst.

Ihre Vorgesetzten verhinderten weitere Untersuchungen. Dieses ist der beste Beweis, dass Frau Herbst richtiglag. Weitere Beanstandungen von Frau Herbst wurden ignoriert, alle Tiere wurden zur Schlachtung freigegeben.

Bis Herbst 1994 waren gesamt 21 verdächtige Rinder von Frau Herbst gemeldet, ihre Vorgesetzten gaben auch dies Tiere frei. Dann gab sie in ihrer seelischen Not ein Fernsehinterview und schilderte die Vorfälle. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die zu ständige Staatsanwalt ermitteln müssen, was natürlich nicht passierte, weil diese Leute oftmals dumm wie Bohnenstroh sind und trotzdem auf diese Posten gehievt werden. Siehe Verfolgung von Christian Wulff vor Jahren und die Verurteilung von Mollath in Bayern, der seine Frau anzeigte wegen Schwarzgeldgeschäfte in die Schweiz.

In einer Fernsehsendung am 16. November 1994 erklärte der Sprecher der „Aktionsgemeinschaft Fleisch“, Herbst ist gekündigt worden. Mit Datum 16. Dezember 1994 wurde Frau Herbst fristlos gekündigt. Grund der Kündigung: Verschwiegenheitspflichtverletzung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt haben sich alle Verhinderer der BSE-Aufklärung in Schleswig-Holstein schuldig gemacht. Verschwiegenheitspflichtverletzung darf es nicht gewesen sein, weil solche Dinge grundsätzlich öffentlich gemacht werden müssen, schon wegen der öffentlichen Information und Aufklärung für das gemeine Volk, also wir alle. Der Kreistag, die Geschäftsleitung der Aktionsgemeinschaft Fleisch, die zuständige Staatsanwaltschaft, alle führenden Politiker die von diesem Skandal erfuhren und weiterschliefen. Also die gesamte Regierung. Wo war übrigens der Eintänzer FDP-Kubicki damals? Der hat doch sonst immer eine große Schnauze.

Die angestrengte Kündigungsschutzklage blieb erst- und zweitinstanzlich erfolglos. Diese Richter müssen noch heute zur Verantwortung gezogen werden. Wer pensioniert ist, dem wird die Rente zur Strafe um  Eindrittel gekürzt. Nicht wegen Unfähigkeit im Amt, sondern wegen Korruptheit im Amt, Begünstigung betrügerischer Tätigkeiten vieler Beteiligter.

Die Versetzung der Tierärztin vom Stall ans Fließband ist „Körperverletzung im Amt“ und sollte auch jetzt noch einen Sonderprozeß nach sich ziehen. Verjährung zieht nicht in solchen Fällen. Eine Entschädigung von 10 Mio. Euro oder sogar mehr wäre angemessen. Alle Beteiligten Verweigerer sollten je nach Schwere der Tat Gefängnis oder Bewährung bekommen. Wissentlich deutsches Recht gebrochen sollte in diesem Fall noch 20 Jahre später verfolgt werden, weil niemand weiß, wie der Gesundheitszustand derjenigen ist, die dieses Rindfleisch konsumierten. Ich werde jedenfalls diesen Fall nicht vergessen und ihn später, auch nach 2020, wenn die Möglichkeit besteht, mit dem Selbsthilfeverein ganz neu aufrollen. Es wird von uns jede Kleinigkeit abgearbeitet, damit es ein Lehrstück für ganz Deutschland wird, wie man eine Mitbürgerin nicht behandeln darf. Was in Deutschland unbedingt verändert werden muss, wissen wir spätestens mit diesem schweren Fall von Missachtung ethischer Grundsätze, Missachtung deutschen Rechts, auch wenn die Richter in Schleswig-Holstein etwas anderes sagten.

2013 schrieb die frühere Präsidentin des Landesarbeitsgerichts, Ninon Colneric, die mit dem Wiederaufnahmeantrag befasst gewesen war: „Meines Erachtens hat Dr. Margrit Herbst nicht gegen das – korrekt im Lichte der deutschen Verfassung interpretierte – Gesetz verstoßen.“ Und: „Ich konnte sehen, dass die Richter, die ihren Fall verhandelt hatten, noch sehr stark unter dem Einfluss einer veralteten Lehre von der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber gestanden hatten, aber leider war es nicht möglich, die prozessualen Hindernisse für eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu überwinden.“

2014 beriet der Segeberger Kreistag über einen Antrag der Linken „Herbst zu rehabilitieren und sich mit ihr einvernehmlich […] über eine Entschädigung zu verständigen, die ihre Beschäftigungslosigkeit von Kündigung bis Pensionseintrittsalter ausgleicht“. Im Hauptausschuss und zwei Tage später im Kreistag selbst wurde dabei den Antragstellern entgegengehalten, dass Herbst ihre Verschwiegenheitspflichten verletzt und eine Vollmacht des damaligen Landrats Georg Gorissen (* 1950) zur eigenständigen Veranlassung aller möglichen Maßnahmen nicht genutzt habe. Nach Angaben von Margrit Herbst lag diese Vollmacht nie schriftlich vor (beim Kreis ist diese Vollmacht ebenfalls nicht auffindbar, weil sie angeblich entsorgt worden sei, als Margrit Herbst 67 Jahre alt wurde), und sie sei zudem durch Druck ihrer Vorgesetzten bis hin zu Mobbing und Androhungen physischer Gewalt eingeschüchtert worden. Das ist alles absolut beschämend, ich kann es immer noch nicht fassen, wie hochkriminell deutsche Behörden und Kreistagsabgeordnete sich verhalten haben. Aber was kann man auch von nur mittelmäßig denkenden, dummdreisten kurrupten Staatsdienern erwarten? Schon alleine deshalb wird es Zeit, ethische Richtlinien festzulegen, an die sich jeder von uns zu halten hat.

2016 beriet der Schleswig-Holsteinische Landtag über einen Antrag der Piratenpartei, den Einsatz von Herbst zu würdigen, den von ihr geäußerten BSE-Verdacht als „nicht ausgeräumt“ zu bezeichnen und eine Entschädigungszahlung zu leisten. Der Antrag wurde mit den Stimmen aller anderer Fraktionen abgelehnt. Was mich absolut schockt ist die Einstimmigkeit aller anderen Fraktionen/Parteien. Diese Leute gehören nachträglich alle entlassen und bestraft, Immunität gibt es nicht für diese Strolche. Das sagt aber noch nichts aus, wie die einzelnen Abgeordneten es damals sahen, deshalb werde ich in demnnächst eine Umfrage an die Abgeordneten starten, die der Frau Herbst durchaus recht gaben. Mal sehen was passiert. Ich bin mir sicher, sie bekommt noch ihre verdiente Entschädigung von  10 Millionen Euro und drüber, alles andere wäre blamabel für unsere Demokratie.

Mit dieser Entscheidung des Landtags ist eindeutig geklärt, alle die dem Antrag der Piraten nicht zustimmten, sind unfähig uns zu vertreten. Alle Abgeordneten sollten sich nicht nur schämen, sie sollten sich freiwillig ersäufen, ins Wasser gehen, wir brauchen sie hier nicht in unserem Staat. Putin wäre aber sicherlich erfreut, solche Parlamentarier zu haben.

Solche Fälle gibt es immer wieder in Deutschland, wir könnten damit sicherlich alle Wohnzimmer der Republik tapezieren. Unsere Entscheider, angefangen bei unseren Volksvertretern, kommt nicht einmal die Idee, eine absolut unabhängige und außerhalb des Justizbetriebes fungierende Rechtsbehörde zu installieren, wie ich sie vorschlage in meinem Buch1, siehe die Websites dazu. Mit solch einer Regelung hätten wir eine sofortige, ehrliche und ethisch einwandfreie Lösung. Ersparnis im Justizbereich: mindestens 1 Milliarde Euro jährlich, wenn nicht noch mehr.

Dieses sind nur zwei von tausend Fälle im Jahr, wie lange wollen unsere Volksvertreter diese Schweinereien noch tolerieren? Es wird Zeit, dass wir selbst das Heft in die Hand nehmen, es gibt keine andere Möglichkeit!

Eine Grundgesetzänderung muss auch im Artikel 5, GG, erfolgen.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Zum Abs. 1 ist zu sagen, Im ersten Satz heißt es: „aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Betonung auf ungehindert. Ungehindert heißt kostenfrei, sonst ist es ja eine Behinderung wenn ich bezahlen muss. Ungehindert heißt, damit jeder ungehindert konsumieren kann oder auch nicht, er muss ja nicht, somit kann es nur die Finanzierung der Rundfunkanstalten um die Grundbedürfnisse zu erfüllen, aus der Steuer geben, weil alle Bürger im Regelfall Steuern zahlen.

Deshalb müssen auch alle Firmen freigestellt werden, weil der Firmeninhaber momentan schon seinen Beitrag privat zahlt, die Firmen Mitarbeiter privat auch zuhause zahlen, und der Fuhrpark der Firmen, die Autos zum Beispiel, ob Mietwagen oder Transporter, als Maschine nicht konsumieren können. Ende der Aussage.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Fortsetzung folgt

Was in Deutschland geändert werden muss.

Bundesverfassungsgerichtspräsident Prof. Dr.Dr. h.c. Voßkuhle mit Kollegen

Jeder Bundesbürger hat sich so zu verhalten, wie er selbst von seinen Mitmenschen behandelt, beachtet und geachtet werden will. Würdevoll, respektvoll, ehrlich!

Wenn wir diesen Ethiktext zur Grundlage unseres Handelns nehmen, wird Deutschland eine glorreiche Zukunft bekommen, denn dann haben wir erkannt, nicht die Gier des Einzelnen ist entscheidend für Deutschland, sondern unser soziales Verhalten. Der Mensch ist ein soziales Wesen, alleine kann er nicht leben. Es ist nur nicht einfach bei dieser Masse Mensch auf der Erde ein gerechtes Zusammenleben zu organisieren, weil durch unsere Vergangenheit die Menschheit mehr durch Kriege von sich reden machte als von friedlichem Zusammenleben.

Ich arbeite zwar schon seit 2001 an meiner kleinen Unsterblichkeit, z. B. mein Buch: „Parteien abschaffen“ oder „Jetzt regieren wir uns selbst, ohne die politischen Parteien“, oder eine SF-Idee, mit Buch, Kinofilm, Comicfiguren und Film, Fernsehserienideen, Merchandising. 2001 kam die Diagnose meiner Frau Ulla, Brustkrebs. 2005 dachten wir, der Krebs ist weg. Dann aber kam die schwerste Zeit meines Lebens – meine Frau durch Pleurakarzinose innerhalb 18 Monate sterben zu sehen. Ihr versprach ich auch, meine Ideen und Texte zu verwirklichen. Bin aber erst vor einigen Jahren auf die Idee gekommen unseren Politikern mal zu zeigen, wie eine funktionierende echte Demokratie auszusehen hat, mit der Mitarbeit aller interessierter Bundesbürger. Die Parteien und Regierungen der letzten 30 Jahre sind ein Haufen von Volltrotteln, nicht fähig Deutschland eine Zukunftsstrategie zu garantieren, obwohl das sehr einfach wäre.

2017 waren 61,69 Mio. Bundesbürger wahlberechtigt. Wobei ich vermute, nur die Hälfte dieser Bundesbürger sind an einer echten Mitarbeit interessiert. Wir sind dann alle die eigenen Gemeinde-/Stadtteilvertreter, und sparen viele Steuergroschen. Schließlich muss jeder einen Internetanschluss haben, einen Laptop dazu, PC, oder Smartphone. Dazu pro Woche mindestens 5 Stunden Zeit, um die anstehenden Ideen und Projekte zu lesen und  zu beurteilen; später entscheiden was in den Parlamenten diskutiert und entschieden werden soll.

Deshalb habe ich auch die letzten Monate  einige Homepages und ein E-Book veröffentlicht. „Jetzt regieren wir uns selbst, ohne die politische Parteien.“ Die erneuerte Fassung heißt: „Parteien abschaffen.“ Es werden immer mehr Internet Auftritte, weil ich jeden Mitte-Demokratischen Bundesbürger ansprechen will, endlich etwas für Deutschlands Zukunft zu tun. Unsere Politiker, die politischen Parteien, können es nicht. Es ist erwiesen, sie sind unfähig die deutsche Zukunft zu planen, noch weniger sie zu realisieren. Sie sind alle nur Meister im Streiten und Besserwissen.

Deshalb hatte ich auch gleich Anfang 2019 eine Verfassungsklage eingereicht, weil die Parteien unseren Staat in Grund und Boden fahren. Es ist an der Zeit, alle Bundesbürger in die Verfplichtung zu nehmen, jeder muss so gut er kann, mitarbeiten. Deshalb auch mein Buch bei Amazon.  Dieses Buch hat auch eine amerikanische Fassung, dem Land etwas zugeschnitten, aber die deutschen Texte überwiegen. Eine echte US-amerikanische Version kommt Ende 2020.

https://www.amazon.de/s?k=lothar+strenge&dc&__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&ref=a9_asc_1

Dieses Buch ist der Beginn einer Buchreihe. Eine Aufzählung grundgesetzwidrigen Verhaltens einflussreicher Gesellschaftsbereiche der letzten 70 Jahre, seit Gründung der Republik. Angefangen mit der Missachtung des Art.21 (1), GG, „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit. Ihre Gründung ist frei.“ Die Parteien haben nicht mitregiert, sie haben alles übernommen und den Bürger ausgeschlossen.

 

Version 1

Verfassungsklage:

Lothar Strenge Stuhrer Landstraße 47b 28816 Stuhr

Einschreiben

An das

Bundesverfassungsgericht

Schloßbezirk 3

76131 Karlsruhe

10. Januar 2019

Eilantrag!

Verfassungsbeschwerde

Ich, Lothar Strenge, beantrage das momentane deutsche Wahlsystem generell, also Gemeindewahlen, Kreistagswahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen, auch die Europawahl für verfassungswidrig zu erklären, weil dem Bundesbürger im Grundgesetz, Artikel 20, (2) die politische regierende Macht zugesagt wird: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“  Also die Staatsmacht uns Bürgern auch zusteht, das Regieren aber ausschließlich von den politischen Parteien ausgeführt wird, obwohl in Artikel 21 GG ausdrücklich steht: (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit.

Wohlgemerkt „mit-“(mitarbeiten), mehr nicht, die Parteien sollten also nicht ausschließlich die Macht haben, was aber seit 1949 grundgesetzwidrig durch die ausschließliche Macht der Parteien so gehandhabt wird. Unser personalisiertes Verhältniswahlrecht zielt nur auf eine parlamentarische Vertretung der angemeldeten Parteien möglichst entsprechend ihrem Anteil an den Wählerstimmen hin. Das Verfassungsgericht konnte damals nicht einschreiten, weil es – wie bekannt, erst im September 1951 gegründet wurde.

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Da aber das damals gegründete Verfassungsgericht sich erst einmal finden musste, sich sicherlich auch keiner der Richter das Grundgesetz wirklich intensiv durchlas und die einzelnen Artikel hinterfragte auf die Wirkungsweise einzelner Artikel und Sätze, ist es so geblieben wie es damals war und heute noch ist.

Da alle bisherigen und jetzigen Bundesrichter noch nie auf den Gedanken gekommen sind, dass etwas faul ist in unserer „Parteien- und Richterrepublik“, wie die deutsche Presse schon vor vielen Jahren schrieb, müssen wir endlich selbst für eine fortschrittliche deutsche Demokratie sorgen und uns alle zusammen ein neues Weltbild für unser Wahlsystem mit neuem Wahlrecht erarbeiten. Mit seiner Wahlstimme schwört der Wähler dann gleichzeitig auf das bestehende Grundgesetz. Die Beschwörungsformel muss noch erarbeitet werden, steht aber ganz oben auf dem Stimmzettel. Muslime werden Schwierigkeiten haben zu schwören. Das ist das erste Abstimmungskreuz, was der Wähler macht. Anschließend wählt er nur noch den Kandidaten, Parteien werden ab 2025/30 nicht mehr gewählt, sie sind abgeschafft. Die geheime Wahl ebenso. Jeder Stimmzettel hat Namen und Adresse.

Jutta Limbach: „Die Drohung, notfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen, gehört zum Waffenarsenal der Politik.“ Sobald sich eine Partei dabei als Verlierer sehe, werde von einer „Wilderei des Gerichts in der Politik“ gesprochen. „Dabei muss das Gericht, das anderen Verfassungsorganen Grenzen setzt, über den Bereich seiner Zuständigkeit sorgfältig urteilen“, so Limbach weiter.

Alle Bundesgerichte, einschließlich des Verfassungsgerichts, haben nur eine Existenzberechtigung. Bei jedem Urteil, welches Sie aussprechen, um der Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen, dürfen Sie so wenig wie möglich benachteiligte Bundesbürger zurücklassen (je nach Einzelfall). Wobei die Anzahl der Zurückgelassenen eindeutig feststehen muss. Bei 82,5 Millionen Bundesbürgern (61,6 Mio. Wähler 2017) darf es nur zwei oder drei Millionen Benachteiligte geben. Diese Beurteilung muss aber auch erst vom Volk entschieden sein, ein Urteil der Richter die aus sich heraus entscheiden, ist in der Zukunft und nach meiner Interpretation von „Nachhaltiger-Demokratie“ keine Entscheidung „im Namen des Volkes.“

Dass die Rundfunkgebühr nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht mit den Richtern Kirchhof, Eichberger, Masing, Paulus, Baer, Britz, Ott, Christ mit Urteilsverkündung des ersten Senats am 18. Juli 2018 eindeutig bewiesen, wenn sie auch einen Text verkündeten, der fern von Gut und Böse ist, er ist schlichtweg Blödsinn. Es gibt nur eine gerechte Art die Kosten der ARD, ZDF und Deutschlandfunk zu begleichen – aus den laufenden Steuereinnahmen.

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Weil dann alle Bundesbürger betroffen sind, auf irgendeine Art. Auch die minderbemittelten Bundesbürger, Hartz IV Empfänger oder die die keine Einkommenssteuer zahlen – durch die Umsatzsteuer auf Konsum. Prozentual zahlen sie dann sogar mehr als der vermögende Haushalt.

Ein Beitragsschuldner darf zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach herangezogen werden, sagen die Bundesrichter selbst.

Mit diesem Satz widersprechen Sie sich selbst, denn jeder Bundesbürger der sich bei SIXT ein Auto mietet, trägt auch die Rundfunkgebühren die SIXT zahlt, weil SIXT die Rundfunkgebühren in die Kostenkalkulation einfließen lässt. Ebenso ist es bei Hotels oder Supermärkten (Netto), die ihre Rundfunkgebühren auf den Endpreis der Konsumartikel oder der Zimmervermietung draufschlagen. Wir als Konsumenten zahlen also doppelt, was eigentlich nicht sein darf, ein Beitragsschuldner darf nicht mehrfach zur Kostendeckung herangezogen werden. Das ist mafiose Geldbesorgung, mehr nicht.

Alle Firmen sollten grundsätzlich vom Rundfunkbeitrag befreit sein, weil es keine Berechtigung gibt sie zur Zahlung zu verpflichten. Mafiose Geldbesorgung. Alle Menschen die dort beschäftigt sind oder sich dort aufhalten, zahlen schon offiziell den Rundfunkbeitrag als Haushaltsmitglied. Bestätigung letztes Urteil 2018.

Das Statistische Bundesamt gibt an, 2017 betrug die Anzahl der Ehepaare ohne Kinder 9 695 000. (Gesamtzahl der Haushalte 41,3 Mio. x 17,50 Euro = 7.225.500.000 Euro). Die Hälfte dieser Paare zahlt keine Rundfunkgebühr, also über 4,8 Millionen Bundesbürger. Einzelhaushalte, also Ledige, Geschiedene, alleinstehende Rentner, zahlen alle. 2017 gab es 17.263.000 Einpersonenhaushalte laut Statista. Wo ist da die Gerechtigkeit? – „liebe“ Verfassungsrichter. Nur die Hälfte der Erwachsenen zahlen die Rundfunkgebühr, die andere Hälfte kommt davon. Wie unfähig darf ein Bundesrichter sein, um diese Umstände für gerecht zu halten?

Deshalb verstehe ich das Verfassungsgericht auch nicht, wenn es die täglichen Vergehen der Presse ignoriert, wenn Art. 1 und Art. 2 missachtet werden, weil Bürger lächerlich gemacht werden, nur weil eine Frau mit Familiennamen Loch heißt und von Raab im Fernsehen (ProSieben) vor Jahren lächerlich gemacht wurde. Es hätte einen Aufschrei unter allen Bundesrichtern geben müssen und ein Schmerzensgeld von 10 Mio. Euro, wie auch eine Strafe von 10 Mio. Euro! Was ist wirklich passiert? – nichts. Eine Staatsanwaltschaft hätte sofort ermitteln müssen. Es wird dann immer das Recht der Öffentlichkeit auf Information genannt, von der Presse wie auch von den BGHs oder dem Verfassungsgericht.

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Dabei sind es nur blanke Beleidigungen, die die Medien meistens aussprechen, veröffentlichen, um ihre vielen täglichen leeren Seiten oder Fernsehminuten, zu füllen. Was Privatsphäre ist, wird von der Presse als Individualsphäre erklärt und schon sind die Seiten voll.

Ich beantrage außerdem, vorläufig die Parteientscheidungsverfahren, Mitbestimmung von einfachen Parteimitgliedern bei Koalitionsverhandlungen, z.B. im Frühjahr 2018 bei der SPD für verfassungswidrig zu erklären und sofort zu verbieten, weil das gesamte Verfahren, Procedere, verschiedene Grundrechte verletzt. Beginnend mit Art.1. Wir als Bürger werden nicht beachtet, müssen alle zuschauen, während einige wenige Parteimitglieder die Demokratie verballhornen. Das hat mit Demokratie nichts zu tun.

Da das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2018 alle Einsprüche abgewiesen hat, auch meinen Einspruch, beantrage ich hilfsweise die Aussetzung dieser vom Verfassungsgericht zugelassenen Möglichkeiten. Das gesamte Volk soll entscheiden, ob Gebühr oder aus der Steuer.

Im GG. Art. 38 heißt es momentan:

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Vorläufig muss es heißen: Bundestagsabgeordnete vertreten nach Art. 38 GG das ganze deutsche Volk im deutschen Bundestag und sind bei Entscheidungen nicht an Weisungen und Aufträge der Parteien gebunden, sondern nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen.

Somit ist es ausgeschlossen, dass politische Parteien und deren Mitglieder nach der Wahl, ein zweites Mal zur Wahl schreiten und den von ihnen gewählten Vertretern vorschreiben, was sie zu denken und zu tun haben, wenn es im weiteren Verlauf der demokratischen Entscheidungen Koalitionsverhandlungen  gibt und diese entsprechende Partei keine Mehrheit der Gesamtwählerschaft erreicht hat.

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Koalitionsverhandlungen in unserer Demokratie nach einer Wahl waren und sind nicht ungewöhnlich, zumal jetzt nach der Wahl 2017 keine Partei besonders erfolgreich war und alle gewählten Parteien, wenn sie denn mitregieren wollen, auf Koalitionspartner angewiesen sind. Trotzdem ist das alles überflüssiges Getue, weil die Hälfte der Tagesarbeitszeit verbrannt wird durch parteiinterne Gespräche und Streitereien, die Kompromisse genannt werden.

Wer 50 Prozent seiner Arbeitszeit verplempert für unnütze Dinge, wird von jedem Unternehmer sofort entlassen. Warum machen wir es als Bundesbürger nicht auch so? Weil wir es nicht können, das Verfassungsgericht macht seine Arbeit nicht. Diese Parteienhörigkeit deutscher Bundesrichter können wir nicht länger tolerieren, sonst sind alle BGHs und das Verfassungsgericht überflüssig, für die Zukunft Deutschlands nicht zu gebrauchen.

Wie Sie in meinem Buch: „Parteien abschaffen, jetzt regieren wir uns selbst, ohne die politischen Parteien“, von Amazon lesen können, habe ich die Vorstellung von einer freien, sozialdenkenden und liberaldemokratischen Demokratie, die die über 120.000 Abgeordneten aus Gemeinderat, Kreistag, Landtag, Bundestag, durch 10.000 direkt gewählte Abgeordnete ablöst. Per Internet gewählt, Briefwahl ist auch erlaubt, die aber die Kosten dieses überflüssigen gesamtdeutschen Verwaltungsapparates auf ein Minimum reduzieren. Jeder der 10.000 Abgeordneten betreut maximal 8300 (82,5 Mio.) Bundesbürger in Gemeinden, die von jetzt 11.200 auf ca. 4000 Großgemeinden reduziert werden. Zauberwort: Digitalisierung. Estland hat 1,3 Millionen Einwohner und ist voll digitalisiert. Nach eigenen Angaben sparen sie durch die Digitalisierung in der gesamten Verwaltung 600 Jahre Arbeitszeit im Jahr. Für Deutschland wären das umgerechnet über 38000 Jahre gesparte Arbeitszeit pro Jahr. Die ersparten Milliarden Steuergelder liegen irgendwann jenseits der 10, 20, oder 30 Milliarden Euro im Jahr.

Unsere Gemeinderäte und Kreistage werden beginnend ab 2021 aufgelöst, Digitalisierung, die gewählten 10.000 Abgeordneten übernehmen die Verwaltung der Gemeinden, Kreise, Landtage, Bundestag. Bürgermeister gibt es nicht mehr. Viele Doppelt- und Dreifach-Behörden und Verwaltungen, z. B. im Gesundheitsbereich, zu viele Krankenkassen, Lebensmittel-Kontrollbereich, müssen auf ein einfaches logistisches Maß reduziert werden. Die Gesamtersparnis ab 2025 schätze ich auf mindestens 30 Mrd. Euro, ab 2030 können es noch mehr werden. Unnötige Parteidiskussionen, Streitereien gibt es in den Parlamenten nicht mehr, es wird nur noch über die anstehenden deutschen Probleme, Europa und die Welt, Projekte und deren Verwirklichung diskutiert, gestritten.

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Die Parlamente werden vom Volk genutzt, am Anfang jeder Problemlösung, ob es um den Straßenbau, die Rente oder andere Dinge geht. Es gibt für jede Gemeinde, für jede Region einige Internet-Netzwerke, in dem täglich, wenn gewollt, alle Probleme dieser Welt und der Region diskutiert werden können. Später mehr.

Hochachtungsvoll

Lothar Strenge

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Nachspann:

Es ist der 7. Januar 2019, 23.05 Uhr und es läuft gerade während ich hier die Zeilen schreibe auf dem NDR der Film HOLOCAUST. Wem dieses vergangene Unrecht an die Deutschen Juden, verursacht von vielen Deutschen, nicht unter die Haut geht, braucht Nachhilfeunterricht in ethischem Verhalten und sozialer Verantwortung allgemein. Pegida zum Beispiel. Aber auch die im folgenden Absatz genannten Berufsgruppen.

Ein ähnliches Empfinden, nur nicht so abstoßend habe ich, wenn ich an die Hetzjagd deutscher Anwälte, Gerichtsvollzieher, Amtsrichter, Inkassounternehmer denke, wenn deutschen Mitbürgern das karge Vermögen/Erspartes weggepfändet wird, nur weil er/sie, arbeitslos geworden sind oder die Flachbildfernseherraten nicht mehr bezahlen können, eine Scheidung passierte und irgendwann in Hartz IV landen, 100000 im Jahr, oder sogar obdachlos geworden sind.

Das ist unsoziale „Neudeutsche Sklavenschaft“ seit 1949. Ich hoffe, es wird Ihnen als Bundesrichter endlich bewusst, was Sie da seit vielen Jahren tolerieren, um es mal für Sie ethisch und moralisch verträglich zu formulieren. Ihre Verantwortung als Bundesrichter ist eigentlich um ein Vielfaches größer, als das was Sie bisher leisten, uns immer wieder versuchen positiv darzustellen. Meine Meinung: Unsere Justiz behandelt das Recht des Einzelnen und der Allgemeinheit wie eine Lotterie, mal sehen was die Ausspielung ergibt. Es liegt in erster Linie sicherlich an der schlechten noch nie zeitgerechten Ausbildung der Anwälte und Richter, ebenso an deren Unfähigkeit, wirklich ethisch und demokratisch zu denken und zu handeln, nicht nur es zu sagen.

Lesen Sie unter: www.lojusa.dewww.grundgesetzaenderung.lojusa.dewww.grundsatzgesetz.lojusa.dewww.lojusa.euwww.erneuerbare-demokratie.de u.a.m. wie eine neue deutsche Demokratie auszusehen hat. Es wird Zeit, aus Deutschland eine ethisch verantwortliche Demokratie zu machen, nicht nur einen Ramschladen für Reiche und Lobbyisten vielfacher Couleur.